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Ihre Vorteile als Mitglied der Strategischen Partnerschaft Sensorik e.V.

Wir haben die Zukunft gemeinsam im Blick

Regelmäßig identifizieren wir mit Ihnen im persönlichen Gespräch Unterstützungsbedarfe sowie Kooperationspartner in Technologie und HR. 
Technologien und Trends greifen wir in Projekten branchen- und regionsübergreifend auf.

Wir erhöhen Ihre Sichtbarkeit

Wir berichten über Ihre Produkte und Services im Sensorik-Magazin, tagesaktuell im Blog und in sozialen Medien. 
Wir vertreten Sie auf Branchentreffs, Delegationsreisen, Hochschul- und Karrieremessen.

Wir bieten Ihnen zusätzliche Ressourcen

Sie können als Mitglied unsere Qualifizierungsangebote nutzen. Unser Experten-Team konzipiert und setzt zudem individuelle Technologie-Events, Hausmessen, Inhouse-Trainings und Innovationsworkshops für Sie um. Präsentieren Sie Ihre offenen Stellen auf unserer Jobwall. 

Wir bieten F&E-Knowhow

Sie erhalten vergünstigte Konditionen bei der Sensorik-Bayern GmbH – unserer gemeinsamen F&E-Abteilung für das Sensorik-Ökosystem.

 

Antragsformular

Antragsteller
Lastschrift
Hiermit ermächtige ich DiWiSH e.V. zum Einzug meines Jahresbeitrages – jederzeit schriftlich widerrufbar – von meinem Konto (Sie erhalten jährlich eine Rechnung zugeschickt):
Mitgliedschaft wählen
Natürliche Personen werden wie Unternehmen klassifiziert.
Fälligkeit des Beitrags: jeweils zum 1. Januar des Geschäftsjahrs
Kündigungsfrist*: 3 Monate vor Ablauf des Geschäftsjahrs
* Kündigungsfrist im ersten Jahr der Mitgliedschaft: 2 Jahre
Als Premiumpartner haben Sie Anspruch auf weitere unternehmensindividuelle Leistungen wie Inhouse-Workshops, Trainings oder eine persönliche technologische Beratung durch die 100%ige Tochtergesellschaft des Vereins, die Sensorik-Bayern GmbH. Hierzu erfolgt eine Abstimmung in einem persönlichen Gespräch mit der Geschäftsführung.
Ferner haben Premiummitglieder das Vorschlagsrecht für 3 der 7 Vorstandsmitglieder des Vereins und können sich damit bei der gemeinsamen strategischen Ausrichtung des Vereins vertieft einbringen.
Vor Wirksamwerden einer Änderung der Jahresbeiträge wird Mitgliedern eine Kündigungsmöglichkeit gewährt.

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